1.1 Unsere Angebote sind stets freibleibend.

1.2 Aufträge werden nur zu unseren AGB angenommen. Die Bedingungen des Verkäufers gelten stets und ausschließlich. Sie werden nicht durch etwaige eigene Bedingungen des Käufers bzw. Dritter geändert oder aufgehoben. Ein Schweigen des Verkäufers hierzu gilt nicht als Zustimmung. Der Besteller haftet ungeachtet des Lieferungsempfängers für die lieferungsbezogene Forderung. Die Warenannahme durch den Käufer oder Lieferungsempfänger gilt als vorbehaltlose Anerkennung der AGB.

1.3 Die in Prospekten, Katalogen, Rundschreiben, Internetseiten und sonstigen Medien oder in den zum Angebot gehörenden Unterlagen erhaltenen Angaben, wie insbesondere Abbildungen, Beschreibungen, technische Daten und Leistungsbeschreibungen sind unverbindlich. Zwischenzeitliche Produktveränderungen gelten als genehmigt und kommen dem Besteller ohne Mehrkosten zugute.

1.4 Sämtliche Preise gelten ab Lager, ausschließlich Verpackung, Fracht, Porto und sonstiger Versandkosten, zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.

1.5 Unsere Preise und Angebote errechnen sich aufgrund der aktuell gültigen Werkstoffpreise, Löhne und Fremdkosten. Sollten sich diese bis zur Lieferung erhöhen, so sind wir befugt, nach Vorankündigung entsprechende Anpassungen vorzunehmen. Der Besteller erklärt sich hiermit schon jetzt einverstanden. Anzahlungen des Bestellers ändern hieran nichts.

1.6 Per Fax oder e-Mail erteilte Aufträge sind für den Besteller verbindlich.

2.1 Wir sind bemüht, die von uns angegebenen Liefer- und Leistungsfristen unbedingt einzuhalten. Gleichwohl haben sie mangels Garantie nur die Bedeutung, dem Käufer einen Anhaltspunkt über die Leistungen zu geben. Die Überschreitung der Frist berechtigt den Käufer in keinem Fall zu Schadenersatzansprüchen.

2.2 Geraten wir unverschuldet durch unsere Vorlieferanten in Lieferverzug, so ist uns eine angemessene Nachlieferfrist, mindestens jedoch vier Wochen, zu gewähren. Fixtermine können deshalb nicht von uns anerkannt werden.

2.3 Höhere Gewalt, Aufruhr, Streik, Aussperrung und unverschuldete erhebliche Betriebsstörungen verändern die genannten Termine und Fristen um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen und einer angemessenen Anlauffrist.

2.4 Wir sind zur Einhaltung der Frist nicht verpflichtet, wenn der Besteller seinen vertraglichen Pflichten, wie z.B. Druckfreigabe und Anzahlung, nicht rechtzeitig nachkommt.

2.5 Der Käufer ist verpflichtet, die Ware auf Mängel, auch im Fall der Weiterveräußerung, zu prüfen und etwaige Mängel unverzüglich, längstens innerhalb von 7 Arbeitstagen, schriftlich zu rügen. Transportschäden sind innerhalb 48 Stunden anzuzeigen.

3.1 Die Zahlung erfolgt sofort ohne Abzug.

3.2 Wir behalten uns vor, bei Zahlungsschwierigkeiten des Käufers, Scheck- und Wechselprotest bei Zahlungsverzug, zur Sicherstellung des Kaufpreises oder der Vergütung Vorauskasse oder Leistung einer Sicherheit – auch für schon bestätigte Aufträge, vor Absendung der Ware zu verlangen. Nachnahmekosten gehen zu Lasten des Käufers. Bei zu erbringenden Dienstleistungen, wie z.B. Plotten, Kleben, Sticken und Drucken bei einem Auftragsgesamtvolumen von über 1.000,- €, behält sich die BONNstick das Recht vort eine Anzahlung von 40 bis 70 % des Rechnungsbetrages bei Auftragserteilung zu veranschlagen.

3.3 Der Käufer verzichtet auf die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes an früheren oder anderen Geschäften der laufenden Geschäftsverbindung. Für den Käufer ist die Aufrechnung von Gegenforderungen nur zulässig, wenn diese von uns anerkannt und zur Zahlung fällig oder rechtskräftig festgestellt sind.

4.1 Wir behalten uns in allen Fällen das Eigentum am Liefergegenstand bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem jeweils zugrundeliegenden Liefervertrag vor.

4.2 Bei Zahlungsverzug des Käufers sind wir zur Rücknahme der Vorbehaltsware nach Mahnung berechtigt, der Käufer zur Herausgabe verpflichtet. Dazu gestattet uns der Käufer schon hiermit, sein Grundstück und
seine Geschäftsräume zu betreten.

4.3 Im Falle des Verkaufs der in unserem Eigentum stehenden Vorbehaltsware tritt der Käufer die entstehende Forderung aus dem Warenverkauf in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware schon jetzt an uns ab; die Abtretung nehmen wir hiermit an.

4.4 Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware ist in allen Fällen unzulässig. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahme oder sonstiger Verfügungen durch Dritte sind wir unverzüglich unter Überlassung der für einen Widerspruch notwendigen Unterlagen zu benachrichtigen.

4.5 Mit Eintritt von Zahlungsschwierigkeiten, Scheck – und Wechselprotesten, Zahlungseinstellung, Beanstandung oder Eröffnung des Konkurses oder eines gerichtlichen bzw. au§ergerichtlichen Vergleichsverfahrens erlischt das Recht zur Weiterverarbeitung, zur Verwendung oder Benutzung und zur
Weiterveräußerung der Vorbehaltsware.

5.1 An Entwürfen, Kostenvoranschlägen und anderen Unterlagen behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor. Sie dürfen nur im Einvernehmen mit uns und kostenpflichtig für andere Zwecke verwendet werden. Sofern wir Produkte nach Zeichnungen, Modellen, Mustern oder sonstigen Unterlagen geliefert haben, die der Besteller uns übergeben hat, übernimmt dieser die Gewähr dafür, dass Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden. Untersagen uns Dritte unter Berufung auf Schutzrechte solche Produkte herzustellen oder zu liefern, so sind wir nicht verpflichtet, die Rechtslage nachzuprüfen, aber berechtigt, insoweit jede weitere Tätigkeit einzustellen und Ersatz der aufgewendeten Kosten und des entgangenen Gewinns zu verlangen.
Der Besteller verpflichtet sich außerdem, uns unverzüglich von allen Ansprüchen Dritter freizustellen, die damit zusammenhängen. Für alle Schäden, die uns aus der Geltendmachung vom Schutzrecht Dritter entstehen,
hat der Besteller uns schadlos zu halten.

5.2 Technische Angaben, wie z.B. spezifische Gewichte, Farb- und Formangaben, sind keine zugesicherten Eigenschaften, sondern nur handelsübliche Bezeichnungen. Für ihre Einhaltung wird keine Gewähr übernommen. Wir behalten uns Abweichungen innerhalb vertretbarer Toleranzen vor.

5.3 Abweichungen von Mustern früherer Lieferungen werden vermieden, soweit technisch möglich. Abweichungen in Qualität, Ausführung und Farbe gewähren keine Ansprüche. Erhebliche Abweichungen gewähren nur einen Anspruch auf Rücktritt oder Ersatzlieferung, nicht aber auf entgangenen Gewinn oder Schadenersatz irgendwelcher Art. Muster mit Aufdrucken dürfen von unseren Abnehmern nicht als Fotovorlage für deren Kataloge verwendet werden, weil hierbei die Gefahr besteht, dass Rechte Dritter verletzt werden.

5.4 Werden Korrekturen verlangt, so haftet der Besteller selbst für evtl. übersehene Fehler. Entstehen Hör- oder Schreibfehler bei der Übermittlung von Bestellungen, Werbetexten etc. per Telefon oder Datenübertragung, so übernehmen wir dafür keine Haftung. Es empfiehlt sich in solchen Fällen, dass der Besteller die übermittelten
Angaben schriftlich bestätigt.

5.5 Erhalten wir vom Besteller Datenträger mit Grafik- oder anderen Daten, gehen wir davon aus, dass es sich um Sicherungskopien handelt. Eine Gewährleistung können wir für diese Datenträger nicht übernehmen.

6.1 Wir sind bemüht, von dem Besteller vorgelegte Farben und Raster so nah als möglich zu erreichen, müssen uns aber, wie für den Druckbereich allgemein üblich, gewisse Toleranzen vorbehalten.

6.2 Sollte der Besteller auf ein Andruckmuster verzichten, weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass jegliches Reklamationsrecht in Bezug auf Textrichtigkeit, Druckelementen und Druckfarben erlischt.

6.3 Wir machen den Besteller auch darauf aufmerksam, dass Abweichungen produkt- und produktionsbedingt in Verarbeitung, Ausführung und Material, sowie beim Druck in der Farbigkeit, beim Stand und im Ergebnis auftreten können. Spätere Reklamationen dahingehend sind daher ausgeschlossen.

6.4 Produktionstechnisch bedingt können sich bei sämtlichen Sieb- und Tampondruck-Aufträgen Mengenabweichungen von bis zu 7 % mehr oder weniger ergeben. Berechnet werden tatsächlich gelieferten Mengen.

7.1 Mängel eines Teiles der Lieferung berechtigt nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung.

7.2 Reklamationen berechtigen nicht zur Zurückhaltung von Zahlungen.

7.3 Ansprüche auf Wandlung des Kaufs oder Minderung des Kaufpreises sind ausgeschlossen. Ebenso sind die Ansprüche auf Schadenersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausgeschlossen.

8.1 Erüllungsort und Gerichtsstand für alle gegenseitigen Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis ist Bonn. Die vorstehenden Geschäftsbedingungen, die allen Vereinbarungen und Angeboten zugrunde liegen, gelten durch Auftragserteilung oder durch Warenannahme als anerkannt.

8.2 Im Rahmen der Geschäftsbeziehungen werden Daten über Kunden und Lieferanten gespeichert und verarbeitet.

8.3 Von den AGB abweichende Vereinbarungen mit uns gelten nur in schriftlicher, von uns bestätigter Form.